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   VG München, 04.04.2012 - M 23 K 11.5428   

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https://dejure.org/2012,23573
VG München, 04.04.2012 - M 23 K 11.5428 (https://dejure.org/2012,23573)
VG München, Entscheidung vom 04.04.2012 - M 23 K 11.5428 (https://dejure.org/2012,23573)
VG München, Entscheidung vom 04. April 2012 - M 23 K 11.5428 (https://dejure.org/2012,23573)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Parklizenzgebiet "..."; Kein Anspruch auf Erteilung einer Parklizenz als Gewerbetreibender mit Sitz außerhalb des Lizenzgebiets

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 28.05.1998 - 3 C 11.97

    Großflächige Anwohnerparkzone in Köln nicht zulässig

    Auszug aus VG München, 04.04.2012 - M 23 K 11.5428
    Das Bundesverwaltungsgericht (NJW 1998, 2840) habe als "Bewohner" in räumlicher Hinsicht "ohne jeden Zweifel" denjenigen angesehen, der in einem "an dieser Straße gelegenen Haus" wohne, ohne insofern nach Straßenseiten zu differenzieren.

    Soweit sich der Kläger zur Beschreibung der räumlichen Situation der Kanzlei (" innerhalb des Lizenzgebiets") auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 28.5.1998 NJW 1998, 2840) bezieht, verkennt er hierbei, dass sich die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts mit der Frage der Ausweisung eines Parklizenzgebiets befasst hat und nicht mit der Frage der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung, für die andere Vorgaben gelten.

  • VG München, 27.03.2009 - M 23 K 08.3445

    Kein Anspruch auf Erteilung einer weiteren Ausnahmegenehmigung für einen größeren

    Auszug aus VG München, 04.04.2012 - M 23 K 11.5428
    Dass diese Rechtsprechung noch - der damaligen Rechtslage entsprechend - zum Begriff des "Anwohners" in der bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Fassung des § 45 Abs. 1b Satz 1 Nr. 2 StVO ergangen ist, ist hierbei unerheblich, weil offensichtlich ist, dass die nachfolgende Ersetzung des Begriffs "Anwohner" durch den des "Bewohners" keinen Einfluss auf das Erfordernis des tatsächlichen Wohnsitzes im Gebiet haben sollte (vgl. VG München vom 27.3.2009 Az.: M 23 K 08.3445 - juris; vgl. auch VG Bremen vom 11.4.2011 Az.: 5 V 2085/10 - juris).

    Denn es ist der Beklagten nicht zumutbar, die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen von einem Umstand abhängig zu machen, der sich laufend ändern kann, nämlich der Auslastung im jeweiligen Parklizenzgebiet, was auch zu einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand führen würde (vgl. VG München vom 27.3.2009 a.a.O.).

  • VG Bremen, 11.04.2011 - 5 V 2085/10

    Zusatzschild Bewohner frei - Einrichtung von Bewohnerparkzonen

    Auszug aus VG München, 04.04.2012 - M 23 K 11.5428
    Dass diese Rechtsprechung noch - der damaligen Rechtslage entsprechend - zum Begriff des "Anwohners" in der bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Fassung des § 45 Abs. 1b Satz 1 Nr. 2 StVO ergangen ist, ist hierbei unerheblich, weil offensichtlich ist, dass die nachfolgende Ersetzung des Begriffs "Anwohner" durch den des "Bewohners" keinen Einfluss auf das Erfordernis des tatsächlichen Wohnsitzes im Gebiet haben sollte (vgl. VG München vom 27.3.2009 Az.: M 23 K 08.3445 - juris; vgl. auch VG Bremen vom 11.4.2011 Az.: 5 V 2085/10 - juris).
  • VGH Bayern, 22.12.2009 - 11 ZB 07.3003

    Kommunale Parkraumbewirtschaftung; Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach § 46

    Auszug aus VG München, 04.04.2012 - M 23 K 11.5428
    So lange die straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen wirksam sind, ist das Gericht gehindert, aus einer etwaigen Rechtswidrigkeit derartiger Verwaltungsakte Folgerungen zugunsten des Klägers herzuleiten (vgl. BayVGH vom 22.12.2009 Az.: 11 ZB 07.3003 - juris).
  • VG Arnsberg, 25.01.2007 - 7 K 2398/06
    Auszug aus VG München, 04.04.2012 - M 23 K 11.5428
    So hat es die Rechtsprechung sogar für rechtens erachtet, wenn Gewerbetreibenden überhaupt keine Ausnahmegenehmigung für das Parken erteilt wird (vgl. etwa VG Arnsberg vom 25.01.2007 Az.: 7 K 2398/06 - juris ).
  • OVG Sachsen, 08.10.2012 - 3 A 431/11

    Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs 1 S 1 Nr 4a und Bewohnerparkvorrechte nach § 45

    Auch die Rechtsprechung geht - soweit ersichtlich - ohne weiteres davon aus, dass Ausnahmegenehmigungen für An- bzw. Bewohner auf § 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4a StVO bzw. je nach Konzept auf § 45 oder § 46 StVO gestützt werden können (BayVGH, Beschl. v. 24. Juni 2011 - 11 ZB 10.3081 - Beschl. v. 22. Dezember 2009 - 11 ZB 07.3003 -, Rn. 6 sowie 14; NdsOVG, Urt. v. 26. Januar 1995 - 12 L 4649/94 - Rn. 7; VG München, Urt. v. 4. April 2012 - M 23 K 11.5428 -, Rn. 13, jeweils juris).
  • VG Bayreuth, 18.12.2018 - B 1 K 17.1026

    Hauptwohnsitz als Voraussetzung eines Bewohnerparkausweises

    Da die Beklagte bei begrenzt vorhandenem Parkraum über eine Vielzahl von Anträgen auf Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zu entscheiden hat, hat der Gleichheitssatz, Art. 3 Abs. 1 GG bei der Ermessensausübung einen hohen Stellenwert (VG München, U.v. 04.04.2012 - M 23 K 11.5428 - juris).
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